tl;dr: Der zuständige Proberichter hätte den Durchsuchungsbeschluss nicht ausstellen dürfen, dazu war zum einen die Beweislage viel zu dünn. Zum anderen fehlt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Dass Frau Merz zunächst keine Kenntnis hatte, ist hingegen sehr plausibel.

  • Fiona@lemmy.blahaj.zone
    link
    fedilink
    arrow-up
    12
    ·
    22 days ago

    Ich habe dem Autor jetzt mal folgende Email geschrieben:

    Sehr geehrter Herr Kolter,

    In ihrem Artikel “Der Skandal ist nicht Char­lotte Merz”[1] findet sich der Satz

    Das allein begründet noch keinen Skandal; zu häufig werden Durchsuchungsbeschlüsse vom LG oder dem BVerfG kassiert.

    Ich sehe was sie hier mutmaßlich zum Ausdruck bringen möchten, halte es aber für sehr bedenklich, dass sie dies so formulieren, als wäre nicht jede illegale Hausdurchsuchung für sich ein Skandal. Es handelt sich hier um einen krassen Grundrechtseingriff der auch stark traumatisieren kann. Es wäre daher wahrscheinlich gut, diese Formulierung dahingehend anzupassen. (Auch dass diese Beschlüsse „zu häufig“ kassiert werden ist nicht optimal, da das Problem ja nicht ist, dass sie kassiert werden, sondern dass sie überhaupt erst erlassen wurden.)

    Mit freundlichen Grüßen,
    Fiona Weber

    [1] https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-lg-arnsberg-charlotte-merz-kruschinski-durchsuchung

    Mal sehen, ob was zurück kommt…

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      arrow-up
      5
      ·
      22 days ago

      Spannend. Ich habe mit einem ähnlichen Gedanken gespielt, allerdings ist mein Kopf heute zu voll mit anderen Dingen. Ich setze mich morgen mal dran, wenn du vorher etwas hörst, kannst du das gerne teilen.

      (Keine Ahnung, ob du da sonst drauf achtest (oder ob das überhaupt dein echter Name ist), aber vielleich willst du deinen Klarnamen nicht in einem öffentlichen Forum posten.)