tl;dr: Der zuständige Proberichter hätte den Durchsuchungsbeschluss nicht ausstellen dürfen, dazu war zum einen die Beweislage viel zu dünn. Zum anderen fehlt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Dass Frau Merz zunächst keine Kenntnis hatte, ist hingegen sehr plausibel.

  • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    16 days ago

    Spannend. Ich habe mit einem ähnlichen Gedanken gespielt, allerdings ist mein Kopf heute zu voll mit anderen Dingen. Ich setze mich morgen mal dran, wenn du vorher etwas hörst, kannst du das gerne teilen.

    (Keine Ahnung, ob du da sonst drauf achtest (oder ob das überhaupt dein echter Name ist), aber vielleich willst du deinen Klarnamen nicht in einem öffentlichen Forum posten.)