In den Städten Lahr, Freiburg, Offenburg und Kehl stehen immer häufiger Autos, die von den Besitzern zurückgelassen wurden. Sie blockieren dringend benötigte Parkplätze. Wie kommt es dazu und was sind die Risiken dahinter?
Da würde ich widersprechen wollen: Aufgegebene Fahrräder an öffentlichen Fahrradständern sind ein Problem, weil sie die knappen Fahrradständerplätze blockieren. Wenn jemand sein Rad da ankettet und es dann über Jahre verrotten lässt, dann kann der Anschließplatz von keinem anderen mehr genutzt werden. Was dann dazu führt, dass das eigene Rad von Fahrraddieben einfach weggetragen werden kann, weil man es nicht am Bügel anschließen kann.
Das ist jetzt kein Aufruf, direkt jedes Rad nach 2 Tagen zu verschrotten, aber wenn da ein plattes Rad steht mit einer 8, einem aufgeschlitzten Sattel und 2 Monate altem FastFood-Müll im Korb, dann sollte das auch entfernt werden dürfen.
Ich hab geschrieben vor dem Haus und meine damit auf der öffentlichen Straße. Wäre das Rad auf einem privaten Grund, könnte das der Grundstücksbesitzer relativ problemlos entfernen lassen. Aufkleber dran, von wegen dass Fahrrad steht hier ohne Genehmigung und mit einer Frist von wenigen Tagen, es selbst zu entfernen. Die Bahn macht das so auf ihren Bahnhofsgeländen.
Du hast im Prinzip eine Ausnahmegenehmigung, dein privates Fahrzeug im öffentlichen Raum abzustellen, weil du am Straßenverkehr teilnimmst. Wenn dein Fahrzeug, egal ob Auto oder Fahrrad, nicht dazu in der Lage ist, erlischt diese Ausnahme.
Hatte ich nicht geschrieben, dass die Stadtverwaltung nix macht?
Das gibt dir das Recht zur Beschwerde. Danach ggf. Untätigkeitsklage.
Rechte an fremdem Eigentum entstehen dir daraus nicht - nach meinem ganz privaten Verständnis, denn wie gesagt, frag es lieber deinen Anwalt, da hast du mehr davon.
Ach komm, wir sollten jetzt nicht drüber streiten, dass es höchst asozial ist, sein Eigentum irgendwo anzuschließen und es vergammeln zu lassen. Und es gibt durchaus auch rechtliche Möglichkeiten dagegen, das Schlagwort, was du suchst ist “Besitzstörung”. Natürlich darfst du Krams, den jemand auf dein Grundstück räumt, entfernen. Dabei brauchst du etwas Augenmaß, es ist jetzt sicherlich nicht ok, wenn du den nagelneuen BMW, der mit 2 Rädern auf deiner Einfahrt steht, direkt verschrottest, aber bei einem über Monate nicht bewegten Fahrrad ist das ok. Wenn du nett bist, machst du einen Zettel dran und wenn du klug bist, machst du ein Foto. Selbst wenn dich dann jemand angeht, bist du dann im schlimmsten Fall Schadensersatzpflichtig. Der Wert einer völlig vergammelten Fahrradleiche dürfte aber gegen null gehen und nie bei über 20€ landen.
Wenn ein Rad, das jemand anderem gehört, einen Mangel hat, dann geht dich das ja auch nicht mehr an wie wenn es keinen Mangel hat.
Da würde ich widersprechen wollen: Aufgegebene Fahrräder an öffentlichen Fahrradständern sind ein Problem, weil sie die knappen Fahrradständerplätze blockieren. Wenn jemand sein Rad da ankettet und es dann über Jahre verrotten lässt, dann kann der Anschließplatz von keinem anderen mehr genutzt werden. Was dann dazu führt, dass das eigene Rad von Fahrraddieben einfach weggetragen werden kann, weil man es nicht am Bügel anschließen kann.
Das ist jetzt kein Aufruf, direkt jedes Rad nach 2 Tagen zu verschrotten, aber wenn da ein plattes Rad steht mit einer 8, einem aufgeschlitzten Sattel und 2 Monate altem FastFood-Müll im Korb, dann sollte das auch entfernt werden dürfen.
Er hat gesagt, bei ihm am Haus.
Wenn es öffentlichen Platz belegt, kann er die Gemeinde fragen. Wenn es privaten Platz belegt, kann er den Eigentümer fragen.
Das alles gibt ihm kein Recht an fremdem Eigentum.
Ich hab geschrieben vor dem Haus und meine damit auf der öffentlichen Straße. Wäre das Rad auf einem privaten Grund, könnte das der Grundstücksbesitzer relativ problemlos entfernen lassen. Aufkleber dran, von wegen dass Fahrrad steht hier ohne Genehmigung und mit einer Frist von wenigen Tagen, es selbst zu entfernen. Die Bahn macht das so auf ihren Bahnhofsgeländen.
Du hast im Prinzip eine Ausnahmegenehmigung, dein privates Fahrzeug im öffentlichen Raum abzustellen, weil du am Straßenverkehr teilnimmst. Wenn dein Fahrzeug, egal ob Auto oder Fahrrad, nicht dazu in der Lage ist, erlischt diese Ausnahme.
Da du von öffentlichen Raum sprichst, ist das Ordnungsamt dein Ansprechpartener.
Oder dein Anwalt 😉 falls du dich wirklich an fremdem Eigentum vergreifen möchtest.
Hatte ich nicht geschrieben, dass die Stadtverwaltung nix macht?
Das einzige was mir zur Last gelegt werden könnte, dass ich die Schlösser der Räder zerstöre.
Edit: das müsste aber der Eigentümer des Schlosses anzeigen.
Das gibt dir das Recht zur Beschwerde. Danach ggf. Untätigkeitsklage.
Rechte an fremdem Eigentum entstehen dir daraus nicht - nach meinem ganz privaten Verständnis, denn wie gesagt, frag es lieber deinen Anwalt, da hast du mehr davon.
Ach komm, wir sollten jetzt nicht drüber streiten, dass es höchst asozial ist, sein Eigentum irgendwo anzuschließen und es vergammeln zu lassen. Und es gibt durchaus auch rechtliche Möglichkeiten dagegen, das Schlagwort, was du suchst ist “Besitzstörung”. Natürlich darfst du Krams, den jemand auf dein Grundstück räumt, entfernen. Dabei brauchst du etwas Augenmaß, es ist jetzt sicherlich nicht ok, wenn du den nagelneuen BMW, der mit 2 Rädern auf deiner Einfahrt steht, direkt verschrottest, aber bei einem über Monate nicht bewegten Fahrrad ist das ok. Wenn du nett bist, machst du einen Zettel dran und wenn du klug bist, machst du ein Foto. Selbst wenn dich dann jemand angeht, bist du dann im schlimmsten Fall Schadensersatzpflichtig. Der Wert einer völlig vergammelten Fahrradleiche dürfte aber gegen null gehen und nie bei über 20€ landen.
Das tun wir ja auch nicht, zum Glück :)
Wo hast du das denn gelesen?