Es gibt keinen guten Grund, warum ein Mann aus der Schweiz ein offensichtlich ungenutztes Grundstück in Berlin besitzen dürfen sollte. Wird wohl mal Zeit für eine Landreform und ein paar Enteignungen in Deutschland. Eigentum verpflichtet und der Gebrauch soll sogleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Wer also ein Grundstück nicht nutzt (wobei man nutzen hier auch durchaus breiter fächern kann. Ein gepflegtes Stück Kulturlandschaft ist auch ein Nutzen, aber das sollte man auch nachweisen können), sollte es eigentlich auch nicht besitzen.
Aber raus müssen sie, viel gewonnen ist da nicht. Warum das überhaupt über die Familie geht, statt über den Staat, der den Fehler gemacht hat? Wahnsinn.
Weil der Streit in erster Linie zwischen Eigentümer und vermeintlichen Eigentümern besteht. Die Stadt, als reiner Vermittler des Grundstücks, ist in der Hinsicht erstmal fein raus.
Separat wird allerdings ja auch, wie am Ende des Artikels erwähnt, zwischen Stadt und den Häuslebauern verhandelt, wie diese für den ganzen Aufwand entschädigt werden.
Wie hat die Stadt denn “vermittelt” wenn der Eigentümer nicht bekannt war? Das macht für mich keinen Sinn.
Die Stadt hat es als Eigentümer unauffindbar eingeordnet, ich nehme an sich selbst zugeordnet/einverleibt, und dann versteigert.
Das ist in jedem Fall nicht mehr nur eine Vermittlung.