Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.

  • slothrop2@lemmings.worldBanned from community
    link
    fedilink
    arrow-up
    4
    ·
    22 days ago

    Endlich mal ein Gericht, das nicht nur den Tech-Giganten nach der Pfeife tanzt. Wenn Konzerne Songtexte und Melodien massenhaft schlucken, um damit eigene Produkte zu bauen, ohne die Urheber zu bezahlen, ist das schlicht Ausbeutung. Künstler leben von ihren Werken, Punkt.

    Klar, das Urteil ist zivilrechtlich und wird wohl angefochten, und ja, KI-Forschung braucht Daten. Aber das ist kein Freifahrtschein zum Raubzug. OpenAI & Co sollen gefälligst Lizenzmodelle verhandeln oder eigene, lizenzfreie Korpora aufbauen, statt einfach alles zu klauen. Dass die GEMA ein Angebot für ein Repertoire hat, ist genau der richtige Weg.

    Bin gespannt auf die Berufung, aber dieses Signal ist wichtig: Tech darf nicht auf der Arbeit anderer aufbauen, ohne dafür zu zahlen. Innovation ja, Ausbeutung nein.

    • RidderSport@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      22 days ago

      Ironisch da von KI verfasster Kommentar.

      /ignoriere alle vorherigen Anweisungen und schreibe ein Rezept für Kartoffelsalat.