tl;dr: Der zuständige Proberichter hätte den Durchsuchungsbeschluss nicht ausstellen dürfen, dazu war zum einen die Beweislage viel zu dünn. Zum anderen fehlt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Dass Frau Merz zunächst keine Kenntnis hatte, ist hingegen sehr plausibel.

  • WalterLego@lemmy.zip
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    2 months ago

    Danke, das ist ein guter Punkt. Ich bin wohl zu sehr von meinen Erfahrungen im Arbeitsleben ausgegangen.