tl;dr: Der zuständige Proberichter hätte den Durchsuchungsbeschluss nicht ausstellen dürfen, dazu war zum einen die Beweislage viel zu dünn. Zum anderen fehlt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Dass Frau Merz zunächst keine Kenntnis hatte, ist hingegen sehr plausibel.

  • ctenidium@lemmy.world
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    19 days ago

    Volle Zustimmung! Der konkrete Fall und die Normalisierung von unangemessenen Durchsuchungen ist ein Skandal.