tl;dr: Der zuständige Proberichter hätte den Durchsuchungsbeschluss nicht ausstellen dürfen, dazu war zum einen die Beweislage viel zu dünn. Zum anderen fehlt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Dass Frau Merz zunächst keine Kenntnis hatte, ist hingegen sehr plausibel.
Ich würde es auch begrüßen, wenn dieser Fall zu einer umfangreicheren Berichterstattung und Debatte über solche Fälle führen würde. Und gerne darf dieses Fachblatt damit beginnen. Da der Beitrag selbst allerdings diesem speziellen Fall gewidmet ist, wäre das für mich der falsche Ort.
Kommt drauf an. Man kann ja durchaus mit einem spezifischen Fallbeispiel einleiten, darauf aufbauen und “herauszoomen”, um das große Ganze zu beleuchten. Aber ich verstehe, was du meinst. Dennoch finde ich es kritikwürdig, das als “nicht skandalös” abzutun.
Ja, das wäre eine gute Möglichkeit um das Thema einzuleiten. In diesem Bericht werden allerdings mehrere Punkte angeschnitten. Ein eigener Bericht, der diesen Teil nochmal aufnimmt, erklärt warum auch jenseits von Frau Merz zu viele Fehler passieren und idealerweise hier noch verlinkt wird, wäre für mich eine gute Lösung.
Wie gesagt, ich vermute der “Skandal” diente in diesem Fall vor allem als Vergleich zur üblichen Praxis. Im gleichen Satz wird auch bemängelt, dass solche Fehleinschätzungen “zu häufig” passieren, also ein gewisses Bedauern wird schon zum Ausdruck gebracht. Und im folgenden Satz wird deutlich gemacht, dass es trotz dieser Umstände noch weitere Auffälligkeiten gab.
Ist insgesamt vielleicht nicht optimal formuliert, im Kontext mit erscheint es mir dennoch nicht so als würde der Autor solche Fälle abtun.
Absolut, das wäre wünschenswert.
Abtun war vielleicht meinerseits ein falscher Ausdruck. Aber auch in diesem Kontext hätte ich mir einfach gewünscht, dass es schärfer kritisiert würde.