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Weil das Mehrzweck-Abteil überfüllt war, warf ein Schaffner einen Knochenkranken aus dem Wagen. Er wehrte sich und hat nun eine Anzeige am Hals.
Schwierig, da ist wohl so einiges schiefgelaufen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Wenn der Zug voll ist, kann keine Mitnahme garantiert werden.
- Besondere Personengruppen¹ dürfen nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden, wenn sie sich im Zug befinden und der Bahnhof nicht örtlich besetzt ist.
- Rollstuhlfahrer sollen ihre Zugfahrt ankündigen, damit das Eisenbahnunternehmen adäquat reagieren kann.
- Fluchtwege sind frei zu halten.
Ich bin nicht dabei gewesen, alles was jetzt kommt ist reine Spekulation, habe ich aber häufig so als Zugbegleiter erlebt.
Rollstuhlfahrer hat seine Zugreise nicht angekündigt, ja ich weiß, manchmal reist man auch spontan. Rollstuhlfahrer sieht das der Zug voll ist. Rollstuhlfahrer steigt gegen der Weisung des Zugbegleiters ein, da er weiß, dass er wenn er drinne ist nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden darf. Zugbegleiter ist schon genervt und diskutiert mit Rollstuhlfahrer. Der weigert sich wieder auszusteigen. Rollstuhlfahrer zeigt dem Zugbegleiter, dass er ja auf dem Boden sitzen kann, steht so im Text. Jetzt ist der eh schon durch den übervollen Zug eingeschränkte Fluchtweg endgültig versperrt, durch eine Person, die im Notfall nicht Platz machen kann. Rollstuhlfahrer sieht das nicht ein und beharrt auf Mitnahme. Dem Zugbegleiter platzt endgültig die Hutschnurr und bugsiert den Rollstuhlfahrer verbotenerweise eigenhändig raus.
Das Ende vom Lied, alle sind angearscht.
- Besondere Personengruppen:
- alte und kranke Menschen
- Mobilitätseingeschränkte Menschen
- Alleinreisende mit Kind
- schwangere Menschen
- Minderjährige
Ich meine, als Rollstuhlfahrer braucht man eh immer 10x so lange irgendwohin, dann ist dieses “warten sie auf den nächsten Zug/Bus” der dann ggf. auch voll ist halt doppelt und dreifach doof.
Weiß da auch keinen ultimativ gerechten Ausweg, außer dass man ggf. öfter mal privilegierte Menschen zugunsten von nicht-privilegierten stehen lassen sollte. Wenn der Rollstuhlfahrer nicht der einzige am Bahnsteig war, hätte man ja auch 4-6 anderen Passagieren, die einsteigen wollten, sagen können “Sorry, Zug voll, wartet auf den Nächsten”.
Es war manchmal zum Mäuse melken, zum Glück mache ich inzwischen etwas anderes.
- Rollstuhlfahrer sollen ihre Zugfahrt ankündigen, damit das Eisenbahnunternehmen adäquat reagieren kann.
Finde ich unter aller sau und wird auch von Behinderten und Betroffenenverbänden stark kritisiert. Menschen im Rollstuhl haben genauso das Recht, spontan zu reisen wie alle anderen auch.
Zweitens scheint das bei diesem Mitarbeiter wohl auch ein Muster zu sein:
Die Gruppe „Antiableistische Aktion Lüneburg“ trug nun drei weitere Fälle zusammen, bei denen jener Mitarbeiter Rollstuhlfahrer stehen gelassen habe. Die Blinde Justine T. zum Beispiel berichtet, bei ihr habe sich der Schaffner geweigert, die Rampe für ihren E-Rollstuhl auszufahren und statt ihrer Fußgänger und Menschen mit Kinderwagen einsteigen lassen.
Ein anderer Rolli-Fahrer berichtet, er musste lange diskutieren, um seine Mitfahrt durchzusetzen. Auch in diesem Fall hatten Fußgänger die Rollstuhlplätze besetzt. Dabei heißt es in den Beförderungsbedingungen des Metronoms, die gekennzeichneten Bereiche seien schwerbehinderten und in der Gehfähigkeit behinderten Menschen freizugeben.
- Rollstuhlfahrer sollen ihre Zugfahrt ankündigen, damit das Eisenbahnunternehmen adäquat reagieren kann.
Finde ich unter aller sau und wird auch von Behinderten und Betroffenenverbänden stark kritisiert. Menschen im Rollstuhl haben genauso das Recht, spontan zu reisen wie alle anderen auch.
Rollstuhlfahrer hat seine Zugreise nicht angekündigt, ja ich weiß, manchmal reist man auch spontan.
Ja, wirklich reine Spekulation :-(
Rollstuhlfahrer sieht das der Zug voll ist.
Nein. Das hat er doch bereits beantwortet: er hat gesehen, dass die Rollstuhlplätze von Nichtbehinderten belegt waren, und deshalb…
Rollstuhlfahrer steigt gegen der Weisung des Zugbegleiters ein, da er weiß, dass er wenn er drinne ist nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden darf.
… deshalb durfte er fest davon ausgehen, dass er dort seinen Platz bekommen würde, weil die Nichtbehinderten diesen Platz bekanntlich freigeben müssen.
Du vermischst hier die Hauptmeldung (die Person mit der Knochenkrankheit) mit der Schilderung eines anderen Falls (ein anderer Rollstuhlfahrer) durch die Antiableistische Aktion.
Du hast natürlich Recht, die Rolliplätze sind für Rollstuhlfahrer reserviert und müssen freigegeben werden. Genauso wie an Stopp-Schildern anzuhalten ist, man nicht bei rot über die Fussgängerampel läuft oder sich immer an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten hat.
In dieser Welt leben wir aber nicht.
Edit:
Das soll nicht heißen, dass ich das gutheiße, es ist aber die Welt, mit der man sich auseinander setzen muss.Nur dass wir, wenn jemand an einem Stoppschild überfahren wird, wir der Person die Schuld geben, die am Stoppschild nicht gehalten hat, statt der Person, die sich auf das Stoppschild verlassen wollte.
Die Beispiele sollten nicht den Sachverhalt abstrahieren, sondern das nichteinhalten von Regeln in unserer Gesellschaft verdeutlichen.
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