Abschließend wollte Kalus noch wissen: Welche strafrechtlichen Konsequenzen erwartet den Umweltsünder? Keine, sagte Wirbals: „Es wurde kein Strafverfahren eingeleitet und auch kein Bußgeld verhängt.“ Diese Antwort sorgte beim Grünen-Vertreter für Schnappatmung. Jeder Bürger beziehungsweise jede Bürgerin, der oder die Müll ins Grün schmeiße oder neben Abfallcontainer stelle und von Mülldetektiven erwischt werde, erhalte ein Bußgeld, ebenso jeder Parksünder, den dem KOD auffalle, sagte er. Da könne es doch wohl nicht wahr sein, das ein Umweltfrevler, der Tonnen an Giftmüll verklappe, ungeschoren davon komme.

Das wollte Achim Wixforth so nicht stehen lassen. Der Verursacher müsse einen „sehr hohen Betrag“ für die Entsorgung zahlen, sagte er im Ausschuss. Was wohl so viel heißen soll wie: Das sei Strafe genug. Das aber will Grünen-Mann Kalus nicht gelten lassen: Für die Entsorgung hätte der Verursacher ohnehin tief in die Tasche greifen müssen, stellte er klar.